INDIVIDUALISIERUNG

- besteht in der Gliederung individueller INTERESSEn in der GESELLSCHAFT und der damit einhergehenden Auflösung des Gemeinwesens
- ist einseitig und ohne ein ihr korrespondierendes Wechselverhältnis zum Verkehr gesellschaftlicher Interessen
- die Interessen sind zugleich Inhalt des Prozesses der Individualisierung