KABINETTSYSTEM

- in SACHSEN 1706 durchgesetzt
- die Spitze der Herrschaftsbürokratie war vom ständisch verankerten Geheimen Rat beziehungsweise Geheimes Consilium an das dreiköpfige Geheime Kabinett übergegangen, das nur dem KÖNIG verantwortlich war
- das Consilium war nurmehr für Justiz und POLIZEI zuständig; Auswärtiges und Finanzen kamen in die alleinige Zuständigkeit des Geheimen Kabinetts