KAMMERZIELER

Reichssteuer seit 1521, die auf die Finanzierung der Reichskammer resp. des Reichskammergerichts zielte
- Mischung aus Vermögens-, Standes- und Kopfsteuer, zirka 0,5% p.a., die der Reichspfennigmeister einziehen sollte
- reichte nicht aus, da die Stände sich wenig beteiligten, diese Steuer letztlich dem KAISER zur Verfügung zu stellen