1866
- kein Staatsvertrag, sondern eine militärische Konvention, die weiteres Blutvergießen während der Bruderkrieges verhindern sollte
- dem KÖNIG von Hannover wurde sein Privatbesitz zugesichert, der sich bei ihm im Lager befand, nicht aber darüber, was sich zu diesem Zeitpunkt bereits in preußischer Hand befand: darüber befinden konnte nur ein Staatsvertrag (BISMARCK)