KONSTITUTION

- erbmäßig gefestigter Bestand von Anlagen;
- ein über das Einzelwesen hinausgehender Wirkungs- und Rückwirkungszusammenhang der plasmatischen Bestände einer biologischen Erbmasse, die sich auf ihrem Anpassungswege mancherlei Individuationsformen bedient, um ihr DASEIN unter dem Wechsel der geologisch-kosmischen Verhältnisse (Lebensbedingungen) auszuleben (KOLBENHEYER)