auch Muntgewalt
- die HERRSCHAFT des Hausherrn bei den GERMANEN und frühen Deutschen
- kein sachenrechtliches Eigentumsrecht, sondern personenrechtliche GEWALT
Tötungsrecht über Sippenangehörige, v.a. aber Schutzfunktion
Rechtsvertretung vor Gericht
wer sich in die Munt begab, der verlor seine rechtliche Freiheit und sank zum unfreien Dienstmann, fand aber seine Befreiung von allen äußeren Verpflichtungen und meist eine Sicherstellung seines Lebensunterhalts → interessant im „Nibelungenlied“: War Siegfried in der Munt von Gunther?