PRIVILEGIUM MINUS

1156
- bestimmte, daß das neue Reichsfürstentum ÖSTERREICH künftig in der direkten Linie der BABENBERGER sowohl auf Männer als auch auf FRAUen vererblich sein sollte → Weiber- beziehungsweise Kunkellehen
- die Seitenverwandten besaßen kein Lehnserbrecht
- im Falle der Kinderlosigkeit durfte der letzte österreichische Herzog dem deutschen KÖNIG einen Nachfolger vorschlagen ius affectandi
- Einschränkungen der Lehnspflichten gegenüber dem deutschen König → Hoffahrtspflicht nur für in Bayern stattfindende Hoftage; Heerfahrtspflicht für an Österreich angrenzende Feldzüge; Gerichtsbarkeit in Österreich ist an Zustimmung des Herzogs gebunden