PROPORZ

Proportionswahl resp. Verhältniswahlrecht und die daraus resultierende Verteilung der Mandate in einem PARLAMENT
- steht gegen das Mehrheitswahlrecht, bei dem in einem Wahlkreis ein Vertreter ermittelt wird, der die meisten Stimmen oder die Stimmenmehrheit auf sich vereinigen konnte, während die Stimmen der Verlierer wegfallen → siehe MEHRHEIT
- im REICH gibt es seit 1918 Proporz statt Mehrheitswahl