RACHINBURGEN

- fungierten als Urteilsfinder bei den fränkischen Gerichtsversammlungen; Zeugen bei Rechtsakten im Salischen Recht aus dem 5. Jahrhundert → Aufnahme im Codex Euricianus, § 3
- verkündeten einen Urteilsvorschlag, dem die Thinggemeinde zustimmen mußte
- wurden nach einer Gerichtsreform durch Karl der Große durch scabiniSchöffen - ersetzt