RECHTSREFORM

preußische Rechtsreform

- durch Friedrich II. der Große im Zuge der Schlesischen Kriege initiiert mit dem Grundsatz: das Staatswesen muß den Kategorien der VERNUNFT genügen
- legt die Prozeßordnung fest → Prozesse müssen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden
- legt den Aufbau einer Gerichtsverfassung fest
- verbessert die Ausbildung des Personals und schafft das Spartenwesen ab
- im ZIVILRECHT hat der MONARCH keine MACHT
- Justiz und VERWALTUNG werden getrennt