REICHSGUT

- Güter, die der KÖNIG zur Verfügung erhält, nachdem er König wurde
- nicht vererbbar, sondern an das Amt gebunden
- die Schaffung von Reichsgut war eines der wichtigsten innenpolitischen Ziele der jeweiligen Könige, dem die Bemühungen des mittleren und hohen Adels entgegenstanden, die hier eigene Territorien bilden wollten