RELIGIONSFREIHEIT

- im REICH nach 1555 einzigartig für der WELT verwirklicht

Einschränkungen:
- reservatum ecclestiasticum, geistlicher Vorbehalt → ein katholischer REICHSSTAND konnte konvertieren, verlor aber damit seine weltliche Befugnis, weshalb gegebenenfalls ein neuer Kathole in sein Amt gewählt wurde