RÜCKVERSICHERUNGSVERTRAG

1887-90
Vertrag zwischen dem REICH und RUßLAND, der den Deutschen die Sicherheit gab, daß die Russen im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen mit FRANKREICH gegenüber dem Reich inaktiv blieben

- der Vertrag wurde von BISMARCK mit dem germanophilen russischen Außenminister Giers eingefädelt und sollte fürs erste drei Jahre gelten; Bismarcks Nachfolger CAPRIVI verlängerte den Vertrag nicht, weil es unter den Junkern (Getreidefrage) zu viele Vorbehalte gab und man zudem glaubte, Rußland als Konkurrenten oder Gegner ausschließen zu können, was Frankreich nach 1890 die MÖGLICHKEIT bot, Rußland für sich zu gewinnen