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SLEIDAN

Johannes Sleidan

um 1555
JURIST

De statu religionis et reipublicae Carolo quinto Caesare commentarii

1555
- befaßt sich mit dem Verhältnis des Kaisers zu den Ständen
- behauptet die MEINUNG des Erzbischofs von Mainz, daß Franz I. die MONARCHIE bevorzuge, wohingegen die Stände sich an die ARISTOKRATIE hielten
→ diese Meinung wurde von PUFENDORF angegriffen, da Pufendorf in DEUTSCHLAND keine Aristokratie als Staatsform auszumachen glaubte