VERTRAG

- äußere Beziehung zwischen einzelnen oder untereinander abgeschlossene Ermächtigungserklärung (HOBBES)
- darf gebrochen werden, wenn befürchtet werden muß, daß die ANDERE Seite ihn bricht (MOHAMMED)
- im Mittelpunkt des Vertrages steht das INDIVIDUUM, das sich - a la STIRNER - nicht ausschließlich für seinem egoistischen NUTZEN, sondern auch für solidarische, wechselseitig vorteilhafte Kooperationen interessiert, die sich in dreierlei FORM zeigen können:

  1. ÖKONOMIE (Mutualismus);
  2. soziales Leben in Gruppen (KOMMUNE) und
  3. politisches ZUSAMMENLEBEN (Föderation). (PROUDHON)