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VERWALTUNGSAUFBAU

preußischer Verwaltungsaufbau

um 1720:


1722/3 auseinandergeteilt in vier Departements, die nur zu viert Beschlüsse fassen dürfen, die wiederum vom KÖNIG bestätigt werden müssen:

römischer Verwaltungsaufbau

- durch DIOCLETIAN wurde das REICH um 290 neu geordnet