VIZEGRAF

vicecomitatus
- hat es in dem größeren Teil des Reichs nicht gegeben, eine Art von niederer Gerichtsbarkeit, v.a. in SACHSEN und LOTHRINGEN
- die Bezeichnung wurde vergeben für höherstehende Fürsten, z.B. Herzöge, die innerhalb Ihres Herzogtums zugleich eine Anzahl Grafschaften erwerben oder denen später Bistümer verliehen wurden (Waitz)