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adelshierarchie

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 ====== ADELSHIERARCHIE ====== ====== ADELSHIERARCHIE ======
   
-- gemäß der [[Heerschildordnung]] für das [[Mittelalter]] bis in die frühe Neuzeit gültige Rangordnung, die u.a. die Tischordnung oder auch darüber entschied, wer wen zuerst grüßen bzw. zugehen mußte, um seine Ehrerbietung zu zeigen+- gemäß der [[Heerschildordnung]] für das [[Mittelalter]] bis in die frühe Neuzeit gültige Rangordnung, die u.a. die Tischordnung oder auch darüber entschied, wer wen zuerst grüßen bzw. zugehen mußte, um seine [[Ehre#Ehrerbietung]] zu zeigen
   - [[König]]   - [[König]]
   - [[Reichsfürst#Reichsfürsten]] - geistliche (Bischof) stehen über weltlichen ([[Herzog]]), die sich gelegentlich als [[Vogt#Vögte]] für die geistlichen Reichsfürsten verdingten   - [[Reichsfürst#Reichsfürsten]] - geistliche (Bischof) stehen über weltlichen ([[Herzog]]), die sich gelegentlich als [[Vogt#Vögte]] für die geistlichen Reichsfürsten verdingten
   - [[Graf#Grafen]]   - [[Graf#Grafen]]
-  - freie [[Herr#Herren]]; Freiherr - mußte über [[Allod#allodialen]] beziehungsweise lehnsunabhängigen Grundbesitz verfügen und durfte den vererben; außerhalb des Reiches auch [[Baron]] +  - freie [[Herr#Herren]]; Freiherr - mußte über [[Allod#allodialen]] beziehungsweise lehnsunabhängigen Grundbesitz verfügen und durfte den vererben; außerhalb des [[Reich#Reiches]] auch [[Baron]] 
-  - [[Ministeriale#Ministerialen]] - auch die [[Schöffe#Schöffenbarfreien]], die anfangs einfache Bauern, in der zweiten oder dritten Generation ihres [[Amt#Amtes]] geadelt wurden +  - [[Ministeriale#Ministerialen]] - auch die [[Schöffe#Schöffenbarfreien]], die anfangs einfache Bauern, in der zweiten oder dritten [[Generation]] ihres [[Amt#Amtes]] geadelt wurden 
-  - [[Ritter]] - durften nur [[Lehen]] empfangen, nicht aber austeilen+  - Ritter - durften nur [[Lehen]] empfangen, nicht aber austeilen
  
 +Eine Hierarchie zeigt meist an, wer wem übergeordnet ist. Beim [[Adel]] des Reiches ist das nicht schematisch. Ein [[Graf]] konnte mehr [[Macht]] besitzen als ein Bischof, ein [[Ritter]] mehr als ein Freiherr. Das hing jeweils von seiner Funktion in seinem Lebensraum ab, aber v.a. von seinen persönlichen Fertigkeiten. Als Angehöriger des Adels gehörte er zur Oberschicht. So war es nicht selten, daß Adlige bettelarm waren. Dennoch besaßen sie mehr Rechte als [[Bürger]] oder Bauern. Andererseits konnte ein Adliger, der sich außerhalb seines Herrschaftsbereiches befand, von jedem Bauern verjagt werden, auf dessen Gebiet sich der Adlige befand, zumal sich dieser [[Bauer]] unter dem Schutz seines Adligen befand, eines Freiherrn oder Grafen, der Ritter einsetzte, um den Eindringling zu verjagen.  \\
 +Befreit von jedweder Unterordnung war nur der König. Wo er auftrat, galt er als [[Herr]]. Insofern blieb die Adelshierarchie bis ins 20. Jahrhundert erhalten.\\
 +Das [[System]] war nach oben und unten offen. Bauernsöhne ohne Aussicht auf eigenes Land begaben sich in die Dienste eines Ritters (Knappe) und konnten bei entsprechender Tüchtigkeit selbst zum Ritter werden, also adlig. Wer nicht kämpfen, aber rechnen und schreiben konnte, ging zu einem Ministerialen in die Lehre. konnte adoptiert oder zum Nachfolger ernannt werden und stieg so in der [[Hierarchie]] auf. Das Gegenteilige vollzog sich bei körperlicher oder geistiger [[Impotenz]].
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 +<html><img src = "http://vg06.met.vgwort.de/na/1927fc7d33e34995b86f4e06bb82279c" width="1" height= "1" alt=""></html>
adelshierarchie.1360325610.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 12:59 (Externe Bearbeitung)