allgemeines_landrecht
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- | - räumte neben dem [[Naturrecht]], | + | - räumte neben dem [[Naturrecht]], |
- der fertiggestellte Entwurf wurde den Mitgliedern der Gesetzeskommission mitgeteilt und 1784 bis 88 in sechs Abteilungen publiziert → allgemeines Landrecht für die preußischen [[Staat]]en, | - der fertiggestellte Entwurf wurde den Mitgliedern der Gesetzeskommission mitgeteilt und 1784 bis 88 in sechs Abteilungen publiziert → allgemeines Landrecht für die preußischen [[Staat]]en, | ||
- | - die [[Diskussion]] fand öffentlich statt → Juristen wurden aufgefordert, | + | - die Diskussion fand öffentlich statt → Juristen wurden aufgefordert, |
- | - 19000 Paragraphen mit umfangreicher [[Kasuistik]], | + | - 19000 Paragraphen mit umfangreicher [[Kasuistik]], |
- | - [[Kodifikation]] nach vernunftrechtlichen | + | - [[Kodifikation]] nach vernunftrechtlichen |
- | - 19194 §§, die in erschöpfender Weise alle Rechtsgebiete mit Ausnahme der Verwaltungs-, | + | - seine Garantie bürgerlichen Eigentums macht es zu einem kapitalistischen Gesetzesbuch → Enteignung (in Notzeiten des Staates) war nur gegen Entschädigung möglich\\ |
- | - v.a. das Verdienst der beiden preußischen Kanzler [[Cocceji]] und [[Carmer]]\\ | + | - 19194 §§, die in erschöpfender Weise alle Rechtsgebiete mit Ausnahme der Verwaltungs-, |
+ | - v.a. das Verdienst der beiden preußischen | ||
allgemeines_landrecht.1222001784.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:02 (Externe Bearbeitung)