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allod

ALLOD

- wird im ersten salischen RECHT von 508 bereits als al [alles] god [gut] beschrieben
- das frei verfügbare EIGENTUM → bewegliches Eigentum
- das VERMÖGEN, das ein Lehnsmann neben seinem Lehnsgut unabhängig vom Lehnsherrn in seinem freien Eigentum hatte

Allodialgut

- im GEGENSATZ zum fiskalischen Besitz (Staatsgut) das Privatvermögen einer fürstlichen/privaten Familie

allod.txt · Zuletzt geändert: 2021/08/04 11:27 von Robert-Christian Knorr