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aufgehoben

AUFGEHOBEN

bei HEGEL mit einer dreifachen BEDEUTUNG ausgestattet → zwei antithetische Begriffe, die einen Widerspruch miteinander bilden, werden in einem dritten Begriff aufgehoben:

  1. verneint oder negiert;
  2. erhöht oder eleviert und
  3. bewahrt und konserviert.

- in einem Dritten aufgehobene BEGRIFF besitzt das Insichsein der beiden vorigen Begriffe; sie leben in ihm weiter, sind als jeweils halbe Wahrheiten in ihm enthalten → ein Zwischenzustand, der zu neuen Synthesen führt, die konkreter werden, weil sie mehr Bestimmungen enthalten
- Differenzierung zu FICHTE, der diesen PROZEß auch kannte, ihn aber subjektivierte, während Hegel ihn objektivierte und das SUBJEKT zum Zuschauer degradiert

aufgehoben.txt · Zuletzt geändert: 2019/08/18 17:23 von Robert-Christian Knorr