Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


augsburger_religionsfrieden

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
augsburger_religionsfrieden [2008/07/27 10:39] – angelegt Robert-Christian Knorraugsburger_religionsfrieden [2019/07/28 16:06] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 4: Zeile 4:
 - niemand darf den andern wegen dessen [[Religion]] angreifen, schädigen oder ihn dazu zwingen, ihr abzuschwören\\ - niemand darf den andern wegen dessen [[Religion]] angreifen, schädigen oder ihn dazu zwingen, ihr abzuschwören\\
 - Kirchengüter, die nicht reichsunmittelbar waren und von weltlichen Ständen besetzt waren, bleiben in ihrem [[Besitz]] und dürfen vom [[Reichskammergericht]] nicht belangt werden\\ - Kirchengüter, die nicht reichsunmittelbar waren und von weltlichen Ständen besetzt waren, bleiben in ihrem [[Besitz]] und dürfen vom [[Reichskammergericht]] nicht belangt werden\\
-- die kirchliche Gerichtsbarkeit über die [[Partei]]en des Augsburger Religionsfriedens ist aufgehoben; sie können über ihre Angelegenheiten selbst bestimmen\\+- die kirchliche [[Gerichtsbarkeit]] über die [[Partei]]en des Augsburger Religionsfriedens ist aufgehoben; sie können über ihre Angelegenheiten selbst bestimmen\\
 - die Untertanen, die in anderes Bekenntnis als ihr Landesvater haben, dürfen ihren Besitz verkaufen und auswandern\\ - die Untertanen, die in anderes Bekenntnis als ihr Landesvater haben, dürfen ihren Besitz verkaufen und auswandern\\
 - kein [[Fürst]] darf die Untertanen eines andern zum Religionswechsel veranlassen oder sie wegen ihrer Religion vor deren eigenem Landesherrn beschützen\\ - kein [[Fürst]] darf die Untertanen eines andern zum Religionswechsel veranlassen oder sie wegen ihrer Religion vor deren eigenem Landesherrn beschützen\\
 - sah vor, daß der Übertritt katholischer Stände zum [[Protestantismus]] mit dem Verlust von weltlichen Hoheitsrechten in ihren Territorien einherging → der eigentliche Streitpunkt, der beigelegt werden sollte, war die Frage nach der Grenze der gesetzgeberischen [[Gewalt]] von [[Kaiser]] und Ständen\\ - sah vor, daß der Übertritt katholischer Stände zum [[Protestantismus]] mit dem Verlust von weltlichen Hoheitsrechten in ihren Territorien einherging → der eigentliche Streitpunkt, der beigelegt werden sollte, war die Frage nach der Grenze der gesetzgeberischen [[Gewalt]] von [[Kaiser]] und Ständen\\
-- die Protestanten wollen auch die weltliche Macht, ungeteilt, doch im Reiche verbleiben → die Sache der [[Reformation]] wird an die [[Gunst]] des Kaisers und an die Fragwürdigkeiten rechtlicher Auslegungen gebunden, wodurch die Reformation selbst fragwürdig wird\\+- die Protestanten wollen auch die weltliche Macht, ungeteilt, doch im Reiche verbleiben → die Sache der [[Reformation]] wird an die [[Gunst]] des Kaisers und an die Fragwürdigkeiten rechtlicher Auslegungen gebunden, wodurch die Reformation selbst fragwürdig wird
  
  
augsburger_religionsfrieden.1217147952.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:08 (Externe Bearbeitung)