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bauernbefreiung

BAUERNBEFREIUNG

- LEISTUNG des Kremsierschen Reichstages 1848/9
- die österreichischen Bauern wurden befreit und entlastet: AUFHEBUNG der patrimonialen Verwaltungs- und GERICHTSBARKEIT → keine persönliche Abhängigkeit mehr
- keine sachlichen Abgaben mehr → die Bauern erhielten ihren HOF als freien BESITZ
- die Grundherren wurden nicht für die Bauern, wohl aber für die verlorenen Höfe entschädigt

Entschädigung

- man ging von einem Jahresbetrag der sämtlich in GELD veranschlagten bisherigen Leistungen des Bauern an seinem Grundherren aus
- von diesen Leistungen wurde ⅓ als Kompensation für die früher dem Grundherren obliegenden, nun wegfallenden Verpflichtungen abgerechnet
- mit dem zwanzigfachen Betrag der übrigen ⅔ wurde der Grundherr entschädigt - je zur Hälfte durchs LAND und den Bauern aufzubringen, wobei dieser Beitrag innerhalb von zwanzig Jahren in einen Fonds einzuzahlen war, aus dem die Grundbesitzer per Los nacheinander ihre Entschädigungsanforderungen tilgten
→ führte zur Verschuldung bei JUDEN

bauernbefreiung.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:06 von 127.0.0.1