behoerdenreform
BEHÖRDENREFORM
1500
- NOTWENDIG durch die erweiterten Aufgaben der Landesherren, die für das irdische und seelische Wohl SORGE tragen wollten/sollten/mußten
- wurde durch Maximilian I. und Ferdinand I. für ÖSTERREICH - Steiermark, KÄRNTEN, Krain - und als Zentralregierung für Deutschland durchgeführt
- erreichte Vorbildwirkung für die übrigen deutschen Länder
- neue Behörden → Zentralbehörden, Hofbehörden, von Ferdinand I. 1527 in der Hofstaatsordnung endgültig statuiert
- Hofrat
- Hofkanzlei
- Hofkammer
- Hofkriegsrat
→ bildeten fortan die Geheime Konferenz, 1669 konstituiert
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