Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


braun

BRAUN

Herbert Braun

um 1960
Theologe
- zählt zur zweiten GENERATION der BULTMANN-Schule
- die gesamte BIBEL, also auch das Neue Testament soll kritisch gelesen werden → dadurch entsteht kein GLAUBENsverlust
- die antike KOMMUNIKATION birgt Kommunikation, denn auf antiken Mustern basiert die heutige LITERATUR
- die biblischen TEXTen müssen durch jeden einzeln aufgeschlüsselt werden, d.i. kein Subjektivismus
- das Lesen eines synoptischen Evangeliums beantwortet die Frage: Was tat Jesus? Was sagt Jesus zum VERHALTEN gegenüber dem Nächsten? → er sagt: Du sollst! und er sagt Du darfst! mit den aus der GEMEINSCHAFT ausgeschlossenen MENSCHen reden
- im Neuen Testament existiert ein cantus firmus aller Evangelien, ein „Ich darf!“ und ein „Ich soll!“ → d.i. ein GESCHENK, das jeden verändert, jenes existentielle HÖREN der FREIHEIT – dürfen - und Gründung – sollen

Lehre

- GOTT ist das Woher, wodurch er auch das Soll und Darf bestimmt → d.i. keine kausale Belegung Gottes
- Gott soll mit Darf und Soll gekoppelt sein → des ich darf, und ich soll inne, d.i. Gott und kein THEISMUS, der Gott herauslöst beziehungsweise der WELT kausal gegenüberstellt
- die ANTIKE rezipierte Gott letztlich als „er geht mich nicht an“, die Atheisten meinen „er geht mich nichts an“

Carl Braun

1822-93
JURIST und POLITIKER
- sprach vom Platz und setzte sich im Norddeutschen Reichstag für die Annahme des Verfassunsgentwurfs der verbündeten Regierungen ein
- sprach sich dafür aus, die Motive für die anzunehmende VERFASSUNG als Parlamentarier SELBST in den Entwurf hineinzutragen, während die NATION und die ZEIT ihrerseits die Ausbildung übernehmen dürften
- wies die KRITIK an der FORM zurück und nannte inhaltliche Aspekte als entscheidend, ein Entwurf für die künftige bürgerliche und wirtschaftliche FREIHEIT
- wies den Anwurf einer der Machtlosigkeit des Parlaments zurück, denn außer dem Nein zum Entwurf bliebe die moralische Instanz des Parlaments immer erhalten als der Vermittlung zwischen dem Regierungswillen und dem des Volkes
- stellte fest, daß eine neue Bundesverfassung auch der Änderung der Landesverfassungen bedürfe, somit der Zustimmungen derselben, zumal keine Verfassung für die EWIGKEIT gälte → betonte, der Kampf ginge immer weiter, aber im historischen AUGENBLICK müsse man den Entwurf annehmen, der auch die preußische Regierung viel gekostet habe: per varios casus, per tot discrimina rerum, um endlich ans Ziel zu gelangen: tantae molis erat, germanicam condere gentem
- betonte die NOTWENDIGKEIT von Kompromissen, der Ablösung von Vorurteilen, die einzelne Stämme gegenüber anderen hätten, den Vorrechten, derer sich manche Regierung, mancher Landtag anheischig mache: erst dann sei eine Verfassung für DEUTSCHLAND möglich
- blickte zurück auf die Etappen zur deutschen Einheit und nannte als größten Fehler der VERGANGENHEIT den mangelhaften MUT, die Habsburgische Fremdherrschaft über Deutschland zu brechen, und statt dessen 1815 ein SYSTEM des permanenten Krieges zweier einander widerstreitender Gewalten zu schaffen
- forderte, daß das neue REICH auf der Basis des Friedens und FREIHEIT stehen müsse, zumal die bösen Nachbarn neidisch auf die Deutschen schauten und zudem würde dieses Fundament den Partikularismus entkräften, wobei der berechtigte Partikularismus immer dann entstünde, wenn Nivellierung und Uniformierung ein Staatswesen erfülle, was sowohl von absolutistischer als auch demokratischer Seite aus geschehen kann\
- meinte in seiner ersten REDE, man solle dem Süden die wirtschaftliche und freiheitliche ARBEIT selbst überlassen und ihm nicht die WELT erklären und solle es unterlassen, dem Süden die notwendigen OPFER zur Erringung der Einheit auszureden oder kleinzumachen, denn Opfer werden notwendig sein
- Anmerkungen zur Finanzierung des Bundes:

  • indirekte Steuern (Zölle, Überschüsse aus Postdienstleistungen, Matrikularumlage)

- übte KRITIK an der beibehaltenen Bundesmatrikularumlage, die KEINE gemeinsame Lastenverteilung bewirke und damit kontraproduktiv auf die Nation wirke und verlangte statt dessen eine zu schaffende zentrale Steuergesetzgebung mit direkten Steuern, die das Reich handlungsfähig halte
- sprach sich gegen das INDIGENAT aus und forderte statt dessen die Formulierung eines gemeinsamen gleichen deutschen Staatsbürgergesetzes, das es Zünften oder Behörden verbietet, gegen Gewerbefreiheit oder Niederlassung vorzugehen
- brachte während der Diskussion um den § 3 einen Antrag ein, der die ZUGFREIHEIT innerhalb des Norddeutschen Bundes sichern sollte
- erkannte es als eine Lehre aus der Paulskirchenzeit, daß man, bevor man Verfassungen schafft, die Exekutive und Legislative so definiert, daß man seine Änderungen resp. Grundrechte auch in die WIRKLICHKEIT bringen kann und brachte die IDEE auf, statt Grundrechte ein Grundgesetz zu schaffen
- brachte auch für § 4 ein Amendement ein, in dem er die Reichsgewalt in Hinsicht der (noch nicht paraphierten) Grundrechte den Territorialfürsten klar überantworten wollte, was von VINCKE abgelehnt wurde
- begriff in seiner Rede zum § 5 den Krieg als ein politisches MITTEL, um wirkliche Machtverhältnisse festzusetzen: Der Krieg zieht mit eiserner Faust das Fazit aus dem bisherigen Verlaufe der beiderseitigen der wirtschaftlichen, militärischen und politischen Entwicklung.
- behauptete, daß auch die OPPOSITION durch ihren Kampf dazu beitrug, daß die POLITIK in die Richtung Krieg explodierte und die Kräfteverhältnisse festlegte
- sprach sich gegen die Einsetzung eines Reichsministers und eines sofort zu schaffenden Oberhauses ein, da dies Zwischenglieder mit unklaren Kompetenzen schüfe; außerdem würde das Präsidium in seiner ARBEIT nur gehindert werden
- unterschied Minister- und Beamtenverantwortlichkeit: begriff den Ministerposten als den eines politischen Führers, der Macht besitze, sie exekutiv anwende und letztlich auch der Krone wieder zuführe, aber hier straf- und zivilrechtlich belangt werden müsse; andererseits besäße ein Minister politische Verantwortlichkeit, die sich straf- oder zivilrechtlich nicht verorten lasse, sondern vor einem ständigen und respektablen (politischen) Gericht Rede und Antwort stehen müsse
- brachte während der Diskussion über die Rechte des Reichstages das Amendement ein, daß der Reichstag das Recht haben solle, den Bundeskanzler vorzuladen → letztlich zielte dieser Verfassungsänderungsvorschlag auf mehr Macht in der Exekutive für die Legislative und wurde deshalb von der konservativen MEHRHEIT im Norddeutschen Reichstag des Jahres 1867 abgelehnt
- nannte die Verfassung einen Vertrag zwischen dem VOLK und der Regierung, in dem es darauf ankäme, miteinander zu paktieren, sich also jeweils politische Beweglichkeit zu erhalten: das sei mit der Regierungsvorlage zum Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) nicht zu erreichen, denn auch die Regierung läge sich fest und könne dann auf veränderte politische Rahmenbedingungen nicht angemessen reagieren → Braun schlug vor, die FRIEDENSSTÄRKE nicht von der Krone allein und nicht vom Parlament allein fixieren zu lassen, sondern in die Verfassung einzuschreiben, daß sie jeweils angepaßt werden müsse, wie beide es wollten
- man könne von den Reichsfeinden nicht erwarten, daß sie sich so lange zurückhielten, bis man im REICH auf den Krieg vorbereitet sei: si vis pacem, para bellum
- betonte entgegen der Annahme des Abgeordneten ZACHARIÄ, daß der Rechtssinn in DEUTSCHLAND zunehmend mit dem Machtsinn koinzidiere
- stellte einen historischen Zusammenhang zwischen der Forderung eines Bundesgerichts bei einigen Abgeordneten und Vorbildern in AMERIKA und der SCHWEIZ her, was aber zugleich bedeutete, daß es im Norddeutschen Bund nicht funktionieren würde, denn dieser Bund bestünde aus 80% Preußen und 20% Nichtpreußen, also einem Ungleichgewicht der Anteilseigner, was ein großer Unterschied zu Amerika oder der Schweiz sei, weswegen die IDEE eines Bundesgerichts im Norddeutschen Bund nicht verfinge
- zeigte sich verwundert darüber, daß die Linksliberalen das von den Regierungen dem Reichstag zugebilligte Recht des Vetos bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten mit Hilfe eingereichter Amendements wegeskamotieren wollen

Karl Braun

1807-68
Jurist und Politiker
- einer der wichtigsten liberalen Politiker Sachsens seit 1848
- trat im Norddeutschen Reichstag für das Vogtland auf und sprach sich gegen Diäten aus, allerdings nur, um die Annahme des Gesamtentwurfs nicht zu gefährden

Otto Braun

um 1925
- SPD-Ministerpräsident Preußens: SCHULD am UNTERGANG Weimars waren VERSAILLES und MOSKAU

braun.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:07 von 127.0.0.1