Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


budgetrecht

BUDGETRECHT

- Zankapfel zwischen Liberalen und Konservativen im norddeutschen Reichstag

  • Liberale: fordern das uneingeschränkte Budgetrecht über Einnahmen und Ausgaben und eine jährliche Bewilligung der Ausgaben der Regierung
  • KONSERVATIVE: verweisen auf das GESETZ, wonach sich die REGIERUNG jährlich für ihre Ausgaben verantworten, aber nicht von vornherein jede Ausgabe offenlegen müsse

- wurde von HEGEL in seiner Gesetzeseigenschaft angezweifelt (JUNG)
- die große Gefahr des Budgetrechts besteht darin, daß man dasselbe gebraucht, um damit die Regierung zu Konzessionen zu zwingen, die nicht in den Positionen des Budgets ihre Grundlagen finden, sondern die sich auf ganz anderen Gebieten bewegen (SCHERER)
- die Anträge zur Veränderung der Regierungsvorlage beim Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen), Amendements FORCKENBECK zu den §§ 60, 61, zielten auf die unbedingte Disposition der Einnahmen und das Ausgabebewilligungsrecht, losgelöst von den gesetzlichen Grundlagen, die die preußische Verfassungsurkunde für diese Bewilligung der Ausgaben etabliert und sanktioniert hatte: das ist das GEGENTEIL des preußischen Budgetrechts (WAGENER)

preußisches Budgetrecht

- stellt der Regierung die Einnahmen ganz unbedingt sicher
- bindet die Bewilligung der Ausgaben an die Schranken, daß Ausgaben niemals verweigert werden dürfen, die nach den Gesetzen geleistet werden müssen (Wagener)

budgetrecht.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/14 08:07 von Robert-Christian Knorr