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bundesrat

BUNDESRAT

- politischer Begriff, auch unter BÖOTISCHER BUND und ACHÄISCHER BUND

Zweites Deutsches Reich

- die dritte INSTITUTION neben KAISER und KANZLER
- kein Einfluß durch Parteien
- legislatives Organ → beschloß die Rechtswirksamkeit von verabschiedeten Gesetzen des Reichstages
- wurde durch Kanzler bevorsitzet
- vergab an den Kaiser Erlaubnis in Streitfragen der Außenpolitik
- wirkte neben dem REICHSTAG und gleichberechtigt mit diesem an der Reichsgesetzgebung nach § 5, Abs. 1 mit

Stimmenverteilung

bundesrat.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:07 von 127.0.0.1