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chemnitz

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 ====== CHEMNITZ ====== ====== CHEMNITZ ======
  
-===== von Chemnitz, Bogislaw Philipp - Hippolithus a Lapide =====+===== Bogislaw Philipp von Chemnitz ===== 
 +Hippolithus a Lapide \\
 1605-78\\ 1605-78\\
 schwedischer Reichshistograph\\ schwedischer Reichshistograph\\
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 - behauptet die [[Macht]] der Stände gegenüber einem ohnmächtigen [[Kaiser]], denn diese hätten die Macht auch dann, wenn kein Kaiser da wäre \\ - behauptet die [[Macht]] der Stände gegenüber einem ohnmächtigen [[Kaiser]], denn diese hätten die Macht auch dann, wenn kein Kaiser da wäre \\
  
-Grundsätze des Staatsinteresses in der [[Aristokratie]], als die Deutschland Chemnitz gilt:\\+Grundsätze des Staatsinteresses in der [[Aristokratie]], als die [[Deutschland]] Chemnitz gilt:\\
   - Eintracht ist zu erstreben; Parteiungen sind zu vermeiden;   - Eintracht ist zu erstreben; Parteiungen sind zu vermeiden;
   - die Kaiserwürde darf nicht zu lange bei einem Haus bleiben, höchstens drei Generationen;   - die Kaiserwürde darf nicht zu lange bei einem Haus bleiben, höchstens drei Generationen;
-  - die Großen des [[Staat]]es müssen das Steuerruder immer in der Hand behalten und auf den [[Reichstag]]en über die wichtigsten Angelegenheiten entscheiden, wenn auch die Befugnis, die Beiträge der einzelnen Stände zum Gemeinwohl und zur Reichseinheit zu leiten und zu regeln, nur einer Person, dem Kaiser, übertragen werden kann → deshalb sind Reichstage häufig abzuhalten und ein ständiger [[Senat]] einzusetzen;+  - die Großen des [[Staat]]es müssen das Steuerruder immer in der Hand behalten und auf den [[Reichstag]]en über die wichtigsten Angelegenheiten entscheiden, wenn auch die Befugnis, die Beiträge der einzelnen Stände zum Gemeinwohl und zur Reichseinheit zu leiten und zu regeln, nur einer [[Person]], dem Kaiser, übertragen werden kann → deshalb sind Reichstage häufig abzuhalten und ein ständiger [[Senat]] einzusetzen;
   - dem Kaiser bleiben die Souveränitätssymbolde, [[Recht]] und Macht bleiben dem [[Reich]] vorbehalten;   - dem Kaiser bleiben die Souveränitätssymbolde, [[Recht]] und Macht bleiben dem [[Reich]] vorbehalten;
   - über [[Leben]], [[Gut]] und [[Ehre]] der Stände darf der Kaiser nicht allein entscheiden;   - über [[Leben]], [[Gut]] und [[Ehre]] der Stände darf der Kaiser nicht allein entscheiden;
   - [[Heer]] und Festungen dürfen nicht der kaiserlichen [[Gewalt]] allein anvertraut werden   - [[Heer]] und Festungen dürfen nicht der kaiserlichen [[Gewalt]] allein anvertraut werden
chemnitz.1220458616.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:17 (Externe Bearbeitung)