churfuerst
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- auf sie war seit 1298 das [[Recht]] beschränkt, | - auf sie war seit 1298 das [[Recht]] beschränkt, | ||
- | - mit der Verkündigung der Goldenen Bulle 1356 wurde das Wahlrecht und die sonstigen Rechte der Churfürsten legitimatorisch reglementiert → [[Goldene Bulle]]\\ | + | - mit der Verkündigung der Goldenen Bulle 1356 wurde das [[Wahlrecht]] und die sonstigen Rechte der Churfürsten legitimatorisch reglementiert → [[Goldene Bulle]]\\ |
- außerdem blieb ihnen das Vorrecht erhalten, daß es gegen ihre Gerichtsurteile keine [[Appellation]] geben konnte\\ | - außerdem blieb ihnen das Vorrecht erhalten, daß es gegen ihre Gerichtsurteile keine [[Appellation]] geben konnte\\ | ||
- sieben Churfürsten mit spezifischer Funktion nach der Erzämtertheorie aus dem // | - sieben Churfürsten mit spezifischer Funktion nach der Erzämtertheorie aus dem // |
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