churfuerst
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- auf sie war seit 1298 das [[Recht]] beschränkt, | - auf sie war seit 1298 das [[Recht]] beschränkt, | ||
- | - mit der Verkündigung der Goldenen Bulle 1356 wurde das Wahlrecht und die sonstigen Rechte der Churfürsten legitimatorisch reglementiert → [[Goldene Bulle]]\\ | + | - mit der Verkündigung der Goldenen Bulle 1356 wurde das [[Wahlrecht]] und die sonstigen Rechte der Churfürsten legitimatorisch reglementiert → [[Goldene Bulle]]\\ |
- außerdem blieb ihnen das Vorrecht erhalten, daß es gegen ihre Gerichtsurteile keine [[Appellation]] geben konnte\\ | - außerdem blieb ihnen das Vorrecht erhalten, daß es gegen ihre Gerichtsurteile keine [[Appellation]] geben konnte\\ | ||
- sieben Churfürsten mit spezifischer Funktion nach der Erzämtertheorie aus dem // | - sieben Churfürsten mit spezifischer Funktion nach der Erzämtertheorie aus dem // | ||
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- Erzbischof von Köln - Erzkanzler Italiens | - Erzbischof von Köln - Erzkanzler Italiens | ||
- Erzbischof von Trier - Erzkanzler Burgunds | - Erzbischof von Trier - Erzkanzler Burgunds | ||
- | - Pfalzgraf vom Rhein - Erztruchseß; | + | - [[Pfalzgraf]] vom Rhein - Erztruchseß; |
- | - König von Böhmen – Erzmundschenk - mit dem Stellvertreter Schenk von Limburg → reicht bei Zusammenkünften dem Kaiser den ersten Becher | + | - König von Böhmen – Erzmundschenk - mit dem Stellvertreter |
- | - [[Herzog]] von Sachsen – Erzmarschall - mit dem Stellvertreter Marschall von Pappenheim → trägt bei feierlichen Anlässen das Schwert | + | - [[Herzog]] von [[Sachsen]] – Erzmarschall - mit dem Stellvertreter |
- | - Markgraf von Brandenburg – [[Erzkämmerer]] - mit dem Stellvertreter Graf von Hohenzollern → trägt bei feierlichen Anlässen im Zug das [[Zepter]] und reicht beim Mahle das Wasser | + | - [[Markgraf]] von Brandenburg – [[Erzkämmerer]] - mit dem Stellvertreter Graf von [[Hohenzollern]] → trägt bei feierlichen Anlässen im Zug das [[Zepter]] und reicht beim Mahle das [[Wasser]] |
- | seit dem 17. Jahrhundert als achter der Herzog von Bayern als Erztruchseß mit dem Stellvertreter Truchseß von Waldburg → trägt im feierlichen Zug den [[Reichsapfel]]\\ | + | seit dem 17. Jahrhundert als achter der Herzog von Bayern als Erztruchseß mit dem Stellvertreter |
- | - die [[Entwicklung]] ging dahin, daß die Gesamtheit der Churfürsten einen Reichsrat schuf, der die Macht besaß, [[Entscheidung]]en des Kaisers in Abrede zu stellen, d.h. der Kaiser bedurfte des Fürstenrates, | + | - die [[Entwicklung]] ging dahin, daß die Gesamtheit der Churfürsten einen [[Reichsrat]] schuf, der die [[Macht]] besaß, [[Entscheidung]]en des Kaisers in Abrede zu stellen, d.h. der Kaiser bedurfte des Fürstenrates, |
churfuerst.1227372737.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:17 (Externe Bearbeitung)