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churfuerst

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churfuerst [2009/12/28 10:36] Robert-Christian Knorrchurfuerst [2019/07/28 16:08] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 auch Kurfürst\\ auch Kurfürst\\
 - auf sie war seit 1298 das [[Recht]] beschränkt, den deutschen [[König]] zu wählen → zuvor durften dies alle deutschen [[Fürst]]en und das [[Volk]]\\ - auf sie war seit 1298 das [[Recht]] beschränkt, den deutschen [[König]] zu wählen → zuvor durften dies alle deutschen [[Fürst]]en und das [[Volk]]\\
-- mit der Verkündigung der Goldenen Bulle 1356 wurde das Wahlrecht und die sonstigen Rechte der Churfürsten legitimatorisch reglementiert → [[Goldene Bulle]]\\+- mit der Verkündigung der Goldenen Bulle 1356 wurde das [[Wahlrecht]] und die sonstigen Rechte der Churfürsten legitimatorisch reglementiert → [[Goldene Bulle]]\\
 - außerdem blieb ihnen das Vorrecht erhalten, daß es gegen ihre Gerichtsurteile keine [[Appellation]] geben konnte\\ - außerdem blieb ihnen das Vorrecht erhalten, daß es gegen ihre Gerichtsurteile keine [[Appellation]] geben konnte\\
 - sieben Churfürsten mit spezifischer Funktion nach der Erzämtertheorie aus dem //Sachsenspiegel//, wobei diese Zuweisungen jedoch wahrscheinlich erst im 16. Jahrhundert in den [[Text]] interpoliert wurden\\ - sieben Churfürsten mit spezifischer Funktion nach der Erzämtertheorie aus dem //Sachsenspiegel//, wobei diese Zuweisungen jedoch wahrscheinlich erst im 16. Jahrhundert in den [[Text]] interpoliert wurden\\
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   - König von Böhmen – Erzmundschenk - mit dem Stellvertreter [[Schenk#Schenk von Limburg]] → reicht bei Zusammenkünften dem Kaiser den ersten Becher   - König von Böhmen – Erzmundschenk - mit dem Stellvertreter [[Schenk#Schenk von Limburg]] → reicht bei Zusammenkünften dem Kaiser den ersten Becher
   - [[Herzog]] von [[Sachsen]] – Erzmarschall - mit dem Stellvertreter [[Marschall#Marschall von Pappenheim]] → trägt bei feierlichen Anlässen das [[Schwert]]   - [[Herzog]] von [[Sachsen]] – Erzmarschall - mit dem Stellvertreter [[Marschall#Marschall von Pappenheim]] → trägt bei feierlichen Anlässen das [[Schwert]]
-  - [[Markgraf]] von Brandenburg – [[Erzkämmerer]] - mit dem Stellvertreter Graf von [[Hohenzollern]] → trägt bei feierlichen Anlässen im Zug das [[Zepter]] und reicht beim Mahle das Wasser+  - [[Markgraf]] von Brandenburg – [[Erzkämmerer]] - mit dem Stellvertreter Graf von [[Hohenzollern]] → trägt bei feierlichen Anlässen im Zug das [[Zepter]] und reicht beim Mahle das [[Wasser]]
  
-seit dem 17. Jahrhundert als achter der Herzog von Bayern als Erztruchseß mit dem Stellvertreter Truchseß von Waldburg → trägt im feierlichen Zug den [[Reichsapfel]]\\+seit dem 17. Jahrhundert als achter der Herzog von Bayern als Erztruchseß mit dem Stellvertreter [[Truchseß]] von [[Waldburg]] → trägt im feierlichen Zug den [[Reichsapfel]]\\
  
 - die [[Entwicklung]] ging dahin, daß die Gesamtheit der Churfürsten einen [[Reichsrat]] schuf, der die [[Macht]] besaß, [[Entscheidung]]en des Kaisers in Abrede zu stellen, d.h. der Kaiser bedurfte des Fürstenrates, um seine [[Politik]] durchsetzen zu können\\ - die [[Entwicklung]] ging dahin, daß die Gesamtheit der Churfürsten einen [[Reichsrat]] schuf, der die [[Macht]] besaß, [[Entscheidung]]en des Kaisers in Abrede zu stellen, d.h. der Kaiser bedurfte des Fürstenrates, um seine [[Politik]] durchsetzen zu können\\
  
churfuerst.1261992978.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:17 (Externe Bearbeitung)