churfuerst
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- auf sie war seit 1298 das [[Recht]] beschränkt, | - auf sie war seit 1298 das [[Recht]] beschränkt, | ||
- | - mit der Verkündigung der Goldenen Bulle 1356 wurde das Wahlrecht und die sonstigen Rechte der Churfürsten legitimatorisch reglementiert → [[Goldene Bulle]]\\ | + | - mit der Verkündigung der Goldenen Bulle 1356 wurde das [[Wahlrecht]] und die sonstigen Rechte der Churfürsten legitimatorisch reglementiert → [[Goldene Bulle]]\\ |
- außerdem blieb ihnen das Vorrecht erhalten, daß es gegen ihre Gerichtsurteile keine [[Appellation]] geben konnte\\ | - außerdem blieb ihnen das Vorrecht erhalten, daß es gegen ihre Gerichtsurteile keine [[Appellation]] geben konnte\\ | ||
- sieben Churfürsten mit spezifischer Funktion nach der Erzämtertheorie aus dem // | - sieben Churfürsten mit spezifischer Funktion nach der Erzämtertheorie aus dem // | ||
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- König von Böhmen – Erzmundschenk - mit dem Stellvertreter [[Schenk# | - König von Böhmen – Erzmundschenk - mit dem Stellvertreter [[Schenk# | ||
- [[Herzog]] von [[Sachsen]] – Erzmarschall - mit dem Stellvertreter [[Marschall# | - [[Herzog]] von [[Sachsen]] – Erzmarschall - mit dem Stellvertreter [[Marschall# | ||
- | - [[Markgraf]] von Brandenburg – [[Erzkämmerer]] - mit dem Stellvertreter Graf von [[Hohenzollern]] → trägt bei feierlichen Anlässen im Zug das [[Zepter]] und reicht beim Mahle das Wasser | + | - [[Markgraf]] von Brandenburg – [[Erzkämmerer]] - mit dem Stellvertreter Graf von [[Hohenzollern]] → trägt bei feierlichen Anlässen im Zug das [[Zepter]] und reicht beim Mahle das [[Wasser]] |
- | seit dem 17. Jahrhundert als achter der Herzog von Bayern als Erztruchseß mit dem Stellvertreter [[Truchseß]] von Waldburg → trägt im feierlichen Zug den [[Reichsapfel]]\\ | + | seit dem 17. Jahrhundert als achter der Herzog von Bayern als Erztruchseß mit dem Stellvertreter [[Truchseß]] von [[Waldburg]] → trägt im feierlichen Zug den [[Reichsapfel]]\\ |
- die [[Entwicklung]] ging dahin, daß die Gesamtheit der Churfürsten einen [[Reichsrat]] schuf, der die [[Macht]] besaß, [[Entscheidung]]en des Kaisers in Abrede zu stellen, d.h. der Kaiser bedurfte des Fürstenrates, | - die [[Entwicklung]] ging dahin, daß die Gesamtheit der Churfürsten einen [[Reichsrat]] schuf, der die [[Macht]] besaß, [[Entscheidung]]en des Kaisers in Abrede zu stellen, d.h. der Kaiser bedurfte des Fürstenrates, | ||
churfuerst.1264258783.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:17 (Externe Bearbeitung)