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churfuerstenkolleg

CHURFÜRSTENKOLLEG

- Gesamtheit der vollberechtigten Mitglieder einer rechtsfähigen EINHEIT, hier der Churfürsten des Reiches
- seit der WAHL des ersten Habsburgers 1298, ALBRECHT I., beinahe unverändert
- läßt sich das Königswahlrecht der weltlichen Churfürsten darauf zurückführen, daß es sich bei ihnen um die Häupter der Tochterstämme des deutschen Königshauses handelte?
- seit ca. 1338 verteidigten die zwischen PAPST und KAISER eingezwängten Churfürsten ihre Rechte und stellten fest, daß ein von ihnen einstimmig oder mit MEHRHEIT gewählter König nicht mehr der päpstlichen APPROBATION bedürfe, um rechtmäßig regieren zu können - sogenannter Rhenser Kurverein, 16. Juli 1338

churfuerstenkolleg.txt · Zuletzt geändert: 2023/05/02 12:37 von Robert-Christian Knorr