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constitutio_criminalis_carolina

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 - sofern der Klagende recht begehrt\\ - sofern der Klagende recht begehrt\\
 - der Kläger mußte das Kostenrisiko tragen (z.B. Unterbringung und Bewachung der Angeklagten) und wurde gegebenenfalls [[selbst]] inhaftiert\\ - der Kläger mußte das Kostenrisiko tragen (z.B. Unterbringung und Bewachung der Angeklagten) und wurde gegebenenfalls [[selbst]] inhaftiert\\
-- das Geständnis, welches der Richter von dem Angeklagten zu gewinnen trachtete, besaß nur dann Wert, wenn dasselbe freiwillig abgelegt und nicht durch Gewalt erzwungen wurde → da diese Norm dem Papsttum bei der Ketzerverfolgung nicht genügte, wurde der Inquisitionsprozeß entwickelt+- das Geständnis, welches der [[Richter]] von dem Angeklagten zu gewinnen trachtete, besaß nur dann Wert, wenn dasselbe freiwillig abgelegt und nicht durch Gewalt erzwungen wurde → da diese Norm dem Papsttum bei der Ketzerverfolgung nicht genügte, wurde der Inquisitionsprozeß entwickelt
  
  
constitutio_criminalis_carolina.txt · Zuletzt geändert: 2021/07/24 11:17 von Robert-Christian Knorr