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CORPUS IURIS

Vorschlag LEIBNIZ', wie dieser auszusehen habe:
Der erste Teil bestünde aus: Elementa Iuris Romani hodieque attendi, brevis et certi einer TAFEL, etwa in der Größe einer holländischen Landkarte, die alle Hauptregeln enthält, so daß aus deren Kombination alle vorfallenden Fragen entschieden werden könnten. Sodann wäre eine eine sogenannte Justification zu erstellen, die aus den römischen Gesetzen selbst besteht, und sich in ein Nucleum legum und in Corpus Iuris reconcinnatum aufteile. Das Nucleum sei ein Kompendium der Worte. Jedoch auf eine gar bequeme Weise, nämlich durch Worte selbst ohne Hinzufügung von Erklärungen. Es verwendet also nur Ausdrücke, die wahrhaft, naturam legis und vim novi alicuius dispositivam hat. Der Corpus Iuris recocinnatum behalte alle Worte haarklein und ordne die leges nach Elementen und vor allem als conclusiones unter ihre principia, so daß sich sogleich rationem legis ergebe (Leibniz).

CORPUS iuris canonici

- ein um 1300 von der KURIE zusammengefaßtes Kompendium zur Absicherung des RECHTs
- zusammengefaßt wurden fünf Dekretalensammlungen im Sinne GRATIANs
- man unterschied zwischen den DEKRETISTEN und Dekretalen, zweitere waren die Nachfolger der anfangs privat sammelnden und zusammenstellenden Juristen im Sinne Gratians

corpus_iuris.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:08 von 127.0.0.1