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 Die Bodenreform in der sowjetisch besetzten Zone war der erste Schritt einer sozioökonomischen Umwälzung, die das gesamte bisherige ländliche Gefüge sprengen sollte. Initiatoren der „demokratischen Bodenreform“ in der Sowjetischen Besatzungszone im September 1945 waren die sowjetische Besatzungsmacht und die deutschen Kommunisten. Seit Juni 1945 führte die [[KPD]] unterstützt von sowjetischen Stellen eine umfangreiche Propagandakampagne zur „Liquidierung des Großgrundbesitzes“. Von der KPD organisierte „Kreisbauernkonferenzen“ wurden veranlaßt, die Aufteilung großer landwirtschaftlicher Betriebe zu fordern. Ihren Höhepunkt fand die Kampagne in der Kreisbauernversammlung des Kreises Ostprignitz am 2. September 1945 in Kyritz, auf der der KPD-Vorsitzende [[Pieck]] die Grundzüge der geplanten Bodenreform darlegte. Am 8. September 1945 folgte noch ein programmatischer Leitartikel mit dem Titel „Junkerland in Bauernhand“ in der kommunistisch beherrschten Presse.\\ Die Bodenreform in der sowjetisch besetzten Zone war der erste Schritt einer sozioökonomischen Umwälzung, die das gesamte bisherige ländliche Gefüge sprengen sollte. Initiatoren der „demokratischen Bodenreform“ in der Sowjetischen Besatzungszone im September 1945 waren die sowjetische Besatzungsmacht und die deutschen Kommunisten. Seit Juni 1945 führte die [[KPD]] unterstützt von sowjetischen Stellen eine umfangreiche Propagandakampagne zur „Liquidierung des Großgrundbesitzes“. Von der KPD organisierte „Kreisbauernkonferenzen“ wurden veranlaßt, die Aufteilung großer landwirtschaftlicher Betriebe zu fordern. Ihren Höhepunkt fand die Kampagne in der Kreisbauernversammlung des Kreises Ostprignitz am 2. September 1945 in Kyritz, auf der der KPD-Vorsitzende [[Pieck]] die Grundzüge der geplanten Bodenreform darlegte. Am 8. September 1945 folgte noch ein programmatischer Leitartikel mit dem Titel „Junkerland in Bauernhand“ in der kommunistisch beherrschten Presse.\\
 Am 3. September 1945 erließ zunächst die Provinzialverwaltung der [[Provinz]] Sachsen eine „Verordnung über die demokratische Bodenreform“ (Verordnungsblatt für die Provinz Sachen 1945, S. 28 ff.), die auf einen von der KPD vorgelegten Entwurf zurückging, den ursprünglich sowjetische Besatzungsdienststellen erarbeitet hatten. Danach sollte sämtlicher Grundbesitz über 100 ha entschädigungslos enteignet werden, wobei nicht nur der über 100 ha hinaus gehende Teil, sondern die gesamte Fläche zu entziehen war. Zusätzlich wurde sämtlicher Besitz von Kriegs- und Naziverbrechern enteignet. In der Folge erließen auch die übrigen Provinzen und Länder der Sowjetischen Besatzungszone entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen zur Durchführung der Bodenreform (Mecklenburg-Vorpommern am 5. September, Brandenburg am 6. September, Thüringen und Sachsen am 10. September). [[Zweck]] der Bodenreform sollte nach den übereinstimmenden Festlegungen in den Präambeln der Bodenreformverordnungen die „Liquidierung des feudalen und junkerlichen Grundbesitzes“ sein. Durchgeführt wurde die Bodenreform von den auf [[Gemeinde]]-, Kreis-, Bezirks- und Landes- bzw. Provinzebene errichteten fünfköpfigen Bodenreformkommissionen. Insgesamt 12.335 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Gesamtbodenfläche von über 3 Mio. ha wurden enteignet. Das entzogene Land wurde zunächst in die „Bodenfonds“ der Länder und Provinzen übergeführt. Sämtliche auf den Flächen ruhende Lasten erloschen mit dem Übergang in den Bodenfonds, die bisher geführten Grundbücher wurden größtenteils verbrannt. Im Oktober 1945, mitten in der Hackfruchternte und damit zu einem landwirtschaftlich höchst ungünstigen Zeitpunkt teilten die Gemeindebodenkommissionen das Land auf und verteilten es. Etwa 2,1 Mio. ha Landes wurden in Parzellen zu jeweils 5 ha an insgesamt 544.079 als „Neubauern“ bezeichnete Bodenbewerber vergeben, bei denen es sich größtenteils um frühere Landarbeiter, Flüchtlinge und Industriearbeiter handelte. Die restlichen Flächen gingen in den [[Besitz]] der öffentlichen Hand über.  \\ Am 3. September 1945 erließ zunächst die Provinzialverwaltung der [[Provinz]] Sachsen eine „Verordnung über die demokratische Bodenreform“ (Verordnungsblatt für die Provinz Sachen 1945, S. 28 ff.), die auf einen von der KPD vorgelegten Entwurf zurückging, den ursprünglich sowjetische Besatzungsdienststellen erarbeitet hatten. Danach sollte sämtlicher Grundbesitz über 100 ha entschädigungslos enteignet werden, wobei nicht nur der über 100 ha hinaus gehende Teil, sondern die gesamte Fläche zu entziehen war. Zusätzlich wurde sämtlicher Besitz von Kriegs- und Naziverbrechern enteignet. In der Folge erließen auch die übrigen Provinzen und Länder der Sowjetischen Besatzungszone entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen zur Durchführung der Bodenreform (Mecklenburg-Vorpommern am 5. September, Brandenburg am 6. September, Thüringen und Sachsen am 10. September). [[Zweck]] der Bodenreform sollte nach den übereinstimmenden Festlegungen in den Präambeln der Bodenreformverordnungen die „Liquidierung des feudalen und junkerlichen Grundbesitzes“ sein. Durchgeführt wurde die Bodenreform von den auf [[Gemeinde]]-, Kreis-, Bezirks- und Landes- bzw. Provinzebene errichteten fünfköpfigen Bodenreformkommissionen. Insgesamt 12.335 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Gesamtbodenfläche von über 3 Mio. ha wurden enteignet. Das entzogene Land wurde zunächst in die „Bodenfonds“ der Länder und Provinzen übergeführt. Sämtliche auf den Flächen ruhende Lasten erloschen mit dem Übergang in den Bodenfonds, die bisher geführten Grundbücher wurden größtenteils verbrannt. Im Oktober 1945, mitten in der Hackfruchternte und damit zu einem landwirtschaftlich höchst ungünstigen Zeitpunkt teilten die Gemeindebodenkommissionen das Land auf und verteilten es. Etwa 2,1 Mio. ha Landes wurden in Parzellen zu jeweils 5 ha an insgesamt 544.079 als „Neubauern“ bezeichnete Bodenbewerber vergeben, bei denen es sich größtenteils um frühere Landarbeiter, Flüchtlinge und Industriearbeiter handelte. Die restlichen Flächen gingen in den [[Besitz]] der öffentlichen Hand über.  \\
-Die „Neubauern“ mußten das Land bezahlen und erhielten es lastenfrei, sie erlangten aber entgegen der vom Obersten Gericht der DDR 1951 („Neue Justiz“ 1951, S. 508) vertretenen Auffassung kein volles [[Eigentum]], sondern nur ein Nutzungsrecht. Die „Neubauern“ durften ihr Land weder verkaufen noch verpachten oder beleihen. Gaben sie die Landwirtschaft auf oder verhielten sich „pflichtwidrig“, so fielen die Flächen an die öffentliche Hand zurück. Der größte Teil der „Neubauern“ scheiterte als Landwirte, da es ihnen an landwirtschaftlicher Erfahrung, an Saatgut, Gebäuden und Maschinen fehlte. Die landwirtschaftliche Erzeugung in der Sowjetischen Besatzungszone ging im Gefolge der Bodenreform dramatisch zurück. \\+Die „Neubauern“ mußten das Land bezahlen und erhielten es lastenfrei, sie erlangten aber entgegen der vom Obersten Gericht der DDR 1951 („Neue Justiz“ 1951, S. 508) vertretenen Auffassung kein volles [[Eigentum]], sondern nur ein Nutzungsrecht. Die „Neubauern“ durften ihr Land weder verkaufen noch verpachten oder beleihen. Gaben sie die Landwirtschaft auf oder verhielten sich „pflichtwidrig“, so fielen die Flächen an die öffentliche Hand zurück. Der größte Teil der „Neubauern“ scheiterte als Landwirte, da es ihnen an landwirtschaftlicher [[Erfahrung]], an Saatgut, Gebäuden und Maschinen fehlte. Die landwirtschaftliche Erzeugung in der Sowjetischen Besatzungszone ging im Gefolge der Bodenreform dramatisch zurück. \\
 Die meisten der „Neubauern“ schlossen sich später den „Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG)“ an, da ihre Hofstellen für eine selbständige [[Existenz]] zu klein waren. Die früheren Eigentümer verloren nicht nur ihr Land, auch sämtliches sonstiges Eigentum von Wohnhäusern und Geldvermögen bis hin zu Mobiliar und [[Kleidung]] wurde ihnen entzogen. Die Enteigneten wurden aus ihren Heimatkreisen ausgewiesen und größtenteils in Lager (z.B. Coswig und Radeberg in Sachsen, auch auf Rügen existierten entsprechende Lager) verbracht. Herrenhäuser und Gutshöfe wurden trotz herrschender Wohnungsnot zumeist gesprengt oder abgebrochen, um jede [[Erinnerung]] an die früheren Eigentümer auszulöschen. Widerstand gegen die Bodenreform insbesondere von Seiten der [[Kirche]]n und der CDU blieb größtenteils erfolglos.\\ Die meisten der „Neubauern“ schlossen sich später den „Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG)“ an, da ihre Hofstellen für eine selbständige [[Existenz]] zu klein waren. Die früheren Eigentümer verloren nicht nur ihr Land, auch sämtliches sonstiges Eigentum von Wohnhäusern und Geldvermögen bis hin zu Mobiliar und [[Kleidung]] wurde ihnen entzogen. Die Enteigneten wurden aus ihren Heimatkreisen ausgewiesen und größtenteils in Lager (z.B. Coswig und Radeberg in Sachsen, auch auf Rügen existierten entsprechende Lager) verbracht. Herrenhäuser und Gutshöfe wurden trotz herrschender Wohnungsnot zumeist gesprengt oder abgebrochen, um jede [[Erinnerung]] an die früheren Eigentümer auszulöschen. Widerstand gegen die Bodenreform insbesondere von Seiten der [[Kirche]]n und der CDU blieb größtenteils erfolglos.\\
 Mitte der fünfziger Jahre setzte die zweite große [[Veränderung]] der landwirtschaftlichen Struktur ein: die Kollektivierung. Schon bevor die Kollektivierung als agrarpolitisches Ziel auf der 2. Parteikonferenz der SED verkündet wurde, entstanden die ersten Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Der Kollektivierungsbeschluß des Politbüros unter Walter Ulbricht wollte den "[[Sozialismus]] auf dem Lande" \\ Mitte der fünfziger Jahre setzte die zweite große [[Veränderung]] der landwirtschaftlichen Struktur ein: die Kollektivierung. Schon bevor die Kollektivierung als agrarpolitisches Ziel auf der 2. Parteikonferenz der SED verkündet wurde, entstanden die ersten Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Der Kollektivierungsbeschluß des Politbüros unter Walter Ulbricht wollte den "[[Sozialismus]] auf dem Lande" \\
ddr-landwirtschaft.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/20 19:35 von Robert-Christian Knorr