deutsche_bundesakte
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Deutsche Bundesakte
DBA
1815
- ein Vorschlag METTERNICHs, dem PREUßEN zustimmte
- Großbritannien und Frankreich mutmaßten, daß durch §118 ein Vetorecht gegenüber Veränderungen im DBA beständig, weil sie diese Akte mitunterzeichnet hatten
- entscheidend: ein Bund selbständiger STAATen, der selbst Völkerrechtssubjekt war und an dessen Normen die Staaten gebunden waren
- wurde 1820 durch die WIENER SCHLUßAKTE ergänzt, die jeglicher demokratischen Entwicklung in Deutschland einen Riegel vorschob
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