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DEUTSCHER BUND

- seine Schaffung war der gutgezielte Schlag gegen den Plan, ein einheitliches Deutschland zu schaffen, wie STEIN und ARNDT ihn in ihrem leidenschaftlichen Streben verfochten; die allzu geschickte Hand des österreichischen Staatsmannes Metternich drängte mit der Bildung dieses losen Staatenbundes Preußen auf seine Selbständigkeit zurück - und gerade das war der Junkerclique um den König recht, um Preußen auch von den jakobinischen Spuren der Stein, Scharnhorst, GNEISENAU und BOYEN eiligst zu reinigen (Abusch)
- ihn gebar die hämische Vorsicht des Wiener Kongresses (Stieve)

A. Deutscher Bund als Bezeichnung Deutschlands nach 1815

Vorgeschichte

- im Vorfeld der Verabschiedung der Wiener Schlußakte gab es vielfältige Überlegungen, wie das verblichene Reich neu organisiert werden könnte
- STEIN legte einige Vorschläge vor, u.a. eine Teilung Deutschlands in zwei Hegemonialhälften
- 1813 galt ein Vorschlag als aussichtsreich, der Deutschland als ein Reich konstituieren wollte, in dem Österreich den Kaiservorsitz führen, andere aber in Personalunion mit dem Kaiserhaus verbunden sein sollten
- Preußen sollte durch feste Verträge mit dem REICH verbunden werden
- HUMBOLDT bevorzugte einen Nationalstaat, eine Zwischenform aus Staatenbund und Bundesstaat, die der deutschen WIRKLICHKEIT entsprechen sollte
- HARDENBERG griff zahlreiche Überlegungen auf und konnte sie mit METTERNICH in Form des Deutschen Bundes umsetzen

Inhalt

- Produkt des Streites zwischen den europäischen Großmächten
- AUSGLEICH aus unitarischer, Großdeutschland, und föderativer, Kleinstdeutschland, Alternative
- nur ein Organ, die Bundesversammlung: kein Direktorium (Regierung), somit keine handlungsfähige Exekutive
- keine Kreiseinteilung wie 1500, letztlich also auch keine militärischen Verwaltungseinheiten
- keine Kirchenverfassung
- ein Bundesgericht kam wegen des Einspruchs Bayerns und Württembergs nicht zustande
- besaß keinen STAATSZWECK, nur verschiedene in §2 genannte Staatszwecke
- innere und äußere Sicherheit Deutschlands
- Unabhängigkeit und Unverletztlichkeit der einzelnen deutschen STAATen
- in §3 weiterentwickelt zum Verdikt von der Durchsetzbarkeit aller Ziele durch den Bund → wurde ein Staat angegriffen, so trat der Fall des Bundeskrieges in KRAFT
- man durfte keinen Angriffskrieg, aber einen Präventivkrieg führen, der zuvor vom PLENUM mit ⅔ MEHRHEIT beschlossen sein mußte
- es war den Mitgliedern des Bundes verboten, andere Staaten zu verletzen, Wiener Schlußakte §36

siehe auch: PRÄJUDIZIALPUNKTE

Innenpolitik

- nach §13, DEUTSCHE BUNDESAKTE, mußte jedes Mitglied eine landständische VERFASSUNG errichten
- 1819 in Teplitz zwischen PREUßEN und ÖSTERREICH paraphiert → danach wurde dieser Artikel altständisch interpretiert, will heißen, es mußte in den deutschen Staaten einen Landtag als Repräsentativorgan der privilegierten Schichten im Staate geben - der landständische DUALISMUS → außerdem Festlegung des monarchischen Prinzips für die Staaten - Ausnahme: die freien Städte

Reformakte des Deutschen Bundes

1863
- Produkt der FÜRSTenversammlung, die unter Ausbleiben Preußens in Frankfurt/M tagte
- wurde Preußen übermittelt, das aufgefordert ward, dem Bunde beizutreten
- Preußen weigerte sich → man sah der kleindeutschen Lösung - Deutschland ohne Preußen - ins Auge, aber Preußen stellte drei Präjudizialpunkte auf, die die hinter Österreich stehende Mehrheit auseinanderfallen ließ
- somit unterblieb die Reform des Deutschen Bundes

B. Deutscher Bund als Geheimorganisation 1810-19

von JAHN und FRIESEN gegründetes Bündnis in der Berliner Hasenheide, um sich gegen NAPOLEON zu formieren und für die Befreiung und Neugestaltung Deutschlands vorzubereiten

deutscher_bund.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/28 16:10 von Robert-Christian Knorr