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DIRECTORIUM IN PUBLICIS ET CAMERALIBUS

Oberbehörde für innere Angelegenheiten und Finanzen
1749
- hob die böhmische Selbstverwaltung auf, da nunmehr alle bürokratischen und finanziellen Entscheidungen von dieser Stelle in WIEN über die Habsburger Erblande getroffen wurden
- nationalbewußte tschechische POLITIKER sahen darin im 19. Jahrhundert den Zeitpunkt des Endes der böhmischen Eigenstaatlichkeit

directorium_in_publicis_et_cameralibus.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/19 16:13 von Robert-Christian Knorr