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dispositio_achillae

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DISPOSITIO ACHILLAE

1473
- das Hausgesetz der Brandenburger
- betont die Unabhängigkeit von den Ständen, die in den jeweiligen Provinzen aktiv bleiben, wurde 1640, 1772 und 1847 erneuert und erst 1848/49 durch eine Zusammenfassung der Stände aufgehoben
- die Mark darf nicht geteilt werden
→ so gibt es drei regierende HOHENZOLLERN, drei Linien

  • Ansbach
  • Bayreuth
  • die Mark
dispositio_achillae.1228557059.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:22 (Externe Bearbeitung)