Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


domaene

DOMÄNE

- staatlich gelenkte Wirtschaftseinheit, zumeist auf landwirtschaftlicher BASIS
- steht zumeist im KONTRAST zur GRUNDHERRSCHAFT, die in verschiedene Nutzflächen eingeteilt war, darunter eine sehr weitläufige, deren Bewirtschaftung dem Herrn, domus, vorbehalten war, während die anderen, die sehr viel kleiner waren und in ihrer ZAHL variierten, den Bauernhaushalten überlassen wurden
→ Das Herrenland wird als ein mansus bezeichnet, als mansus des Herrn, als mansus indominicatus. Im ZENTRUM eines solchen mansus liegt ein geschlossener und bebauter RAUM, der „Hof“, curtis, genannt wird.
- die REVOLUTION von 1848/49 machte die Domänen zu Staatsgütern → der Prozeß zog sich bis 1854 hin

Domänenwesen

- bis 1702, Sturz DANCKELMANNs, dienen sie der Hofhaltung
- die Hofkammer verwaltete die Domänen bis 1702, dann wurde dieser ein Oberdomänendirektorium vorangestellt, um die Ausgaben besser koordinieren zu können - Reform durch von KNYPHAUSEN
- große Teile Deutschlands werden wegen besserer Einnahmen erbverpachtet
weiterführender Link: http://www.rewi.hu-berlin.de/online/fhi/seminar/9907holmer.htm

domaene.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:09 von 127.0.0.1