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erfolgshaftung

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ERFOLGSHAFTUNG

- PRINZIP der Verbrechensbekämpfung
- als Verbrechen galt nicht die Absicht – bösen WILLEn kann man nicht sehen -, sondern die tatsächliche Tat, die erfolgte beziehungsweise erfolgreiche Tat, d.i. der äußerlich wahrnehmbare schädigende ERFOLG des Verbrechers
- auch Anstiftung wurde nicht bestraft
- die absichtslos erfolgte Straftat wurde bestraft, denn die Tat tötete den MANN - SCHULDfrage? -, ABER es gab Ausnahmen, sogenannte Ungefährwerke

erfolgshaftung.1222006366.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:27 (Externe Bearbeitung)