erfolgshaftung
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ERFOLGSHAFTUNG
- PRINZIP der Verbrechensbekämpfung
- als Verbrechen galt nicht die Absicht – bösen Willen kann man nicht SEHEN -, sondern die TAT, die erfolgte beziehungsweise erfolgreiche Tat, d.i. der äußerlich wahrnehmbare schädigende ERFOLG des Verbrechers
- auch Anstiftung wurde nicht bestraft
- die absichtslos erfolgte Straftat wurde bestraft, denn die Tat tötete den MANN - Schuldfrage? -, ABER es gab Ausnahmen, sogenannte Ungefährwerke
erfolgshaftung.1265713900.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:27 (Externe Bearbeitung)