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gebert

GEBERT

Karl Wilhelm Gebert

1811-75
JURIST und POLITIKER
- trat in seiner ersten REDE vor dem Norddeutschen Reichstag für die Annahme des Verfassungsentwurfs der verbündeten Regierungen ein
- kritisierte das Fehlen des verfassungsrechtlich fixierten Rechts der Kontrolle der REGIERUNG durch den REICHSTAG und glaubte, daß entsprechende Anträge des Reichstages von den verbündeten Regierungen sicherlich positiv beantwortet werden würden
- bezeichnete das Vollbringen als das Ziel, nicht nur das Wollen
- attestierte dem Entwurf der verbündeten Regierungen in bezug auf den Abschnitt XII (Bundes-Finanzen), daß die Ausgaben des Norddeutschen Bundes durch ein Bundesgesetz reguliert werden, also in die Botmäßigkeit des Reichstages fallen sollen, womit eine Konkurrenz-Situation zwischen den notwendigen (Abschnitt XI, Militär) und den freien Ausgaben des Bundes geschaffen würde → das BUDGETRECHT des Hauses würde somit durch die Regierung anerkannt, denn es gäbe nicht nur ein Beiratsrecht, sondern ein Moniturverfahren (Abschreibung bei Mängeln) bei Ablegung der Rechnungen
- sprach sich für die verfassungsrechtliche Fixierung eines einjährig zu bewilligenden Budgets aus

gebert.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:11 von 127.0.0.1