gerichtsbarkeit
GERICHTSBARKEIT
- blieb in ÖSTERREICH auf DAUER Sache des cisleithanischen GesamtSTAATes und wurde über die richterliche GEWALT in den staatlichen Gerichten ausgeübt
höchste Gerichtsbarkeit
- im ZEITALTER des ABSOLUTISMUS wie im MITTELALTER durch den KAISER
- wurde durch das REICHSKAMMERGERICHT und den Reichshofrat ausgeübt
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