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gestaendnis

GESTÄNDNIS

- ein Geständnis mußte drei Tage später - wenn die Folterschmerzen sich gelegt hatten - vor zwei Schöffen und einem Notar wiederholt werden, denn es stünde „zu befürchten, daß die UNGEDULD und Pein der TORTUR das Bekenntnis erzwungen, die reine WAHRHEIT aber verschwiegen werde“ (CARPZOV)

gestaendnis.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:11 von 127.0.0.1