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gierke

Inhaltsverzeichnis

GIERKE

Otto von Gierke

1841-1921
JURIST
- betonte die wachsende Rolle eines alle Lebensbereiche umfassenden Vereinswesens in der modernen GESELLSCHAFT

Lehre

- der Begründer der Genossenschaftstheorie → das WESENTLICHE des modernen Staates ist neben der politischen Unterordnung unter die HERRSCHAFT die soziale Zusammenordnung in der Genossenschaft
- das VOLK gibt sich Gestalt in seinem RECHT, schafft sich ein Organ seines Bewußtseins
- Staat und Recht sind ebenbürtige Mächte → es besteht die TENDENZ, daß Recht und MACHT sich finden und dadurch der sonst unerträgliche Spannungszustand beseitigt wird
- Recht ist ohne Staat nicht denkbar, aber keines ist durch das andere oder vor dem anderen bestehend
- der Herrscherwille ist nicht die letzte QUELLE des Rechts, sondern das berufene Organ des Volkes für den Ausspruch des vom Volksleben hervorgebrachten Rechtsbewußtseins → das Volk wählt sich seinen HERRSCHER!

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