Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


gneist

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
gneist [2014/01/04 15:28] Robert-Christian Knorrgneist [2019/07/28 16:11] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 14: Zeile 14:
 - formulierte [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00613.html|gegen die Vorbehalte]] zahlreicher liberaler Abgeordneter gegenüber einer vertraulichen Grundannahme des § 61 im Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) und der damit verbundenen Forderung eines auszuformulierenden Gesetzes durch den Reichstag, daß in der Militärgesetzgebung kein [[Gesetz]] erschöpfend für die Problematik sei, sondern Reglements oder Verordnungen den [[Alltag]] bestimmten, die vor Ort getroffen würden und auf die der Reichstag und auch die Regierung keinen Einfluß haben könnten, kurzum: die Annahme des Artikels sei unvermeidlich, wolle man vorankommen\\ - formulierte [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00613.html|gegen die Vorbehalte]] zahlreicher liberaler Abgeordneter gegenüber einer vertraulichen Grundannahme des § 61 im Abschnitt XI (Bundes-Kriegswesen) und der damit verbundenen Forderung eines auszuformulierenden Gesetzes durch den Reichstag, daß in der Militärgesetzgebung kein [[Gesetz]] erschöpfend für die Problematik sei, sondern Reglements oder Verordnungen den [[Alltag]] bestimmten, die vor Ort getroffen würden und auf die der Reichstag und auch die Regierung keinen Einfluß haben könnten, kurzum: die Annahme des Artikels sei unvermeidlich, wolle man vorankommen\\
 - trat während der Diskussion zum Abschnitt XII (Bundes-Finanzen) [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00658.html|für]] die Perpetuierung der Bundeseinnahmen ein, damit sicher geplant werden könne\\ - trat während der Diskussion zum Abschnitt XII (Bundes-Finanzen) [[http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_nb_bsb00000436_00658.html|für]] die Perpetuierung der Bundeseinnahmen ein, damit sicher geplant werden könne\\
-- es müsse bei dem [[Budgetrecht]] ein Riegel eingeschoben werden, der es dem Parlament unmöglich mache, die Präsenzstärke des Heeres Jahr für [[Jahr]] neu bestimmen zu dürfen, denn das würde die Wehrkraft aushöhlen und ginge gegen das [[Pallas#Palladium]] des Staates, die allgemeine [[Wehrpflicht]]; zudem sei auch die Regierung an Gesetze gebunden, was Absolutismus unmöglich mache\\+- es müsse bei dem [[Budgetrecht]] ein Riegel eingeschoben werden, der es dem Parlament unmöglich mache, die Präsenzstärke des Heeres Jahr für [[Jahr]] neu bestimmen zu dürfen, denn das würde die [[Wehrkraft]] aushöhlen und ginge gegen das [[Pallas#Palladium]] des Staates, die allgemeine [[Wehrpflicht]]; zudem sei auch die Regierung an Gesetze gebunden, was Absolutismus unmöglich mache\\
 - wies den Verweis auf [[England]], wo das Parlament ein absoltes Budgetrecht besitzen solle, mit dem Hinweis ab, daß 80% der Einnahmen außerhalb der Einflußnahme des Parlaments stünden und mehr als die Hälfte der Ausgaben vom englischen Parlament nicht kontrolliert werden würden\\ - wies den Verweis auf [[England]], wo das Parlament ein absoltes Budgetrecht besitzen solle, mit dem Hinweis ab, daß 80% der Einnahmen außerhalb der Einflußnahme des Parlaments stünden und mehr als die Hälfte der Ausgaben vom englischen Parlament nicht kontrolliert werden würden\\
 faßte seine politischen Forderungen zusammen: faßte seine politischen Forderungen zusammen:
-  - die [[Friedensstärke]] der Armee beträgt 300000 Mann (1% der Bevölkerung), wie das Gesetz es vorschreibt;+  - die [[Friedensstärke]] der [[Armee]] beträgt 300000 Mann (1% der Bevölkerung), wie das Gesetz es vorschreibt;
   - die gesetzliche Zahl ist vinkulierend für die Budgetbewilligung und   - die gesetzliche Zahl ist vinkulierend für die Budgetbewilligung und
   - in allen übrigen Bereichen bleibt das Parlament bei jährlicher Beratung zum Budget frei   - in allen übrigen Bereichen bleibt das Parlament bei jährlicher Beratung zum Budget frei
gneist.1388845728.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:36 (Externe Bearbeitung)