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goettinger_sieben

GÖTTINGER SIEBEN

- nachdem der Hannoversche KÖNIG Ernst August die Verfassung von 1833 – die unter dem Eindruck der JULIREVOLUTION 1830 entstand - 1837 durch die patrimonialer Staatsauffassung geschuldete MEINUNG aufhob, er erachte sich nicht daran gebunden, weil er sie nicht erteilt habe, protestierten gegen diesen Bruch der WIENER SCHLUßAKTE - §56 legte fest, daß in Kraft befindliche Verfassungen nicht geändert werden dürften - Professoren der Landesuniversität Göttingen
- sie warfen dem König vor, daß sie einen EID auf die Verfassung geleistet hätte, wobei sie nunmehr zum Bruch dieses Eides genötigt würden
- der König entließ die Beamten daraufhin

goettinger_sieben.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:11 von 127.0.0.1