goldene_bulle
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1356 unter Karl IV. beschlossen\\ | 1356 unter Karl IV. beschlossen\\ | ||
- [[Churwürde]] hing an Churlanden → verbindet die Churwürde mit bestimmten Gebieten: wurde mit agnatischer Linealerbfolge verbunden, d.h. weder die Churwürde noch die Churlande dürfen geteilt werden\\ | - [[Churwürde]] hing an Churlanden → verbindet die Churwürde mit bestimmten Gebieten: wurde mit agnatischer Linealerbfolge verbunden, d.h. weder die Churwürde noch die Churlande dürfen geteilt werden\\ | ||
- | - faßt die [[Recht]]e und [[Pflicht]]en der [[Churfürst]]en bei [[Wahl]]- und Krönungstagen zusammen\\ | + | - faßt die [[Recht#Rechte]] und [[Pflicht#Pflichten]] der [[Churfürst# |
- regelt die Unteilbarkeit der Erbfolge - Recht der [[Primogenitur]] wird durchgesetzt\\ | - regelt die Unteilbarkeit der Erbfolge - Recht der [[Primogenitur]] wird durchgesetzt\\ | ||
- 1486 tagte erstmals nach diesem Manifest die 1. [[Kurie]] aus den sieben Churfürsten, | - 1486 tagte erstmals nach diesem Manifest die 1. [[Kurie]] aus den sieben Churfürsten, | ||
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- bei Absetzung eines Churfürsten nach einem Delikt ist der [[Kaiser]] nicht befugt, allein über die Neueinsetzung zu bestimmen \\ | - bei Absetzung eines Churfürsten nach einem Delikt ist der [[Kaiser]] nicht befugt, allein über die Neueinsetzung zu bestimmen \\ | ||
- regelt die Gesetzeszuständigkeit für deutsche Untertanen → dürfen vor kein fremdes Gericht\\ | - regelt die Gesetzeszuständigkeit für deutsche Untertanen → dürfen vor kein fremdes Gericht\\ | ||
- | - bestimmt, daß jeder König seinen ersten [[Reichstag]] in Nürnberg abzuhalten habe;\\ | + | - bestimmt, daß jeder König seinen ersten [[Reichstag]] in Nürnberg abzuhalten habe\\ |
+ | - bestimmte dem Kaiser die Erlernung der slawischen, italienischen und lateinischen [[Sprache]] - nicht der deutschen! | ||
- avancierte in der Neuzeit zu einem Reichsgrundgesetz, | - avancierte in der Neuzeit zu einem Reichsgrundgesetz, | ||
- die Wahlberechtigten wurden durch Zusätze möglichst eindeutig gemacht und in ihrer durch kaiserliche Privilegien herausgehobenen und durch Erbgang in klarer Sukzession in der Reichsverfassung auch für die [[Zukunft]] gesichert\\ | - die Wahlberechtigten wurden durch Zusätze möglichst eindeutig gemacht und in ihrer durch kaiserliche Privilegien herausgehobenen und durch Erbgang in klarer Sukzession in der Reichsverfassung auch für die [[Zukunft]] gesichert\\ | ||
- weder der [[Papst]] noch die [[Kurie]] kamen in dem Text vor, der somit den päpstlichen Approbationsanspruch eisig ausschweigt (Nippel) | - weder der [[Papst]] noch die [[Kurie]] kamen in dem Text vor, der somit den päpstlichen Approbationsanspruch eisig ausschweigt (Nippel) | ||
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+ | bestimmte: | ||
+ | * den Kreis der sieben Churfürsten; | ||
+ | * den Erzbischof von Mainz zum Einlader und Leiter der Chur; | ||
+ | * den Erzbischof von Köln zum Kröner des Königs; | ||
+ | * den König von Böhmen zum vornehmsten der Laienkönige | ||
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goldene_bulle.1388867799.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:36 (Externe Bearbeitung)