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goldene_bulle

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 1356 unter Karl IV. beschlossen\\ 1356 unter Karl IV. beschlossen\\
 -  [[Churwürde]] hing an Churlanden → verbindet die Churwürde mit bestimmten Gebieten: wurde mit agnatischer Linealerbfolge verbunden, d.h. weder die Churwürde noch die Churlande dürfen geteilt werden\\ -  [[Churwürde]] hing an Churlanden → verbindet die Churwürde mit bestimmten Gebieten: wurde mit agnatischer Linealerbfolge verbunden, d.h. weder die Churwürde noch die Churlande dürfen geteilt werden\\
--  faßt die [[Recht]]und [[Pflicht]]en der [[Churfürst]]en bei [[Wahl]]- und Krönungstagen zusammen\\+-  faßt die [[Recht#Rechte]] und [[Pflicht#Pflichten]] der [[Churfürst#Churfürsten]] bei Wahl- und Krönungstagen zusammen\\
 - regelt die Unteilbarkeit der Erbfolge - Recht der [[Primogenitur]] wird durchgesetzt\\ - regelt die Unteilbarkeit der Erbfolge - Recht der [[Primogenitur]] wird durchgesetzt\\
 -  1486 tagte erstmals nach diesem Manifest die 1. [[Kurie]] aus den sieben Churfürsten, später neun, die als Kaisermacher besondere Bedeutung besaß\\ -  1486 tagte erstmals nach diesem Manifest die 1. [[Kurie]] aus den sieben Churfürsten, später neun, die als Kaisermacher besondere Bedeutung besaß\\
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 - bei Absetzung eines Churfürsten nach einem Delikt ist der [[Kaiser]] nicht befugt, allein über die Neueinsetzung zu bestimmen \\ - bei Absetzung eines Churfürsten nach einem Delikt ist der [[Kaiser]] nicht befugt, allein über die Neueinsetzung zu bestimmen \\
 - regelt die Gesetzeszuständigkeit für deutsche Untertanen → dürfen vor kein fremdes Gericht\\ - regelt die Gesetzeszuständigkeit für deutsche Untertanen → dürfen vor kein fremdes Gericht\\
-- bestimmt, daß jeder König seinen ersten [[Reichstag]] in Nürnberg abzuhalten habe;\\+- bestimmt, daß jeder König seinen ersten [[Reichstag]] in Nürnberg abzuhalten habe\\ 
 +- bestimmte dem Kaiser die Erlernung der slawischen, italienischen und lateinischen [[Sprache]] - nicht der deutschen! 
 - avancierte in der Neuzeit zu einem Reichsgrundgesetz, obwohl sie nichts anderes tat, als die [[Wahl]] der [[Herrscher]] festzulegen, ihren Hergang, die [[Identität]] und [[Zahl]] der Wähler\\ - avancierte in der Neuzeit zu einem Reichsgrundgesetz, obwohl sie nichts anderes tat, als die [[Wahl]] der [[Herrscher]] festzulegen, ihren Hergang, die [[Identität]] und [[Zahl]] der Wähler\\
 - die Wahlberechtigten wurden durch Zusätze möglichst eindeutig gemacht und in ihrer durch kaiserliche Privilegien herausgehobenen und durch Erbgang in klarer Sukzession in der Reichsverfassung auch für die [[Zukunft]] gesichert\\ - die Wahlberechtigten wurden durch Zusätze möglichst eindeutig gemacht und in ihrer durch kaiserliche Privilegien herausgehobenen und durch Erbgang in klarer Sukzession in der Reichsverfassung auch für die [[Zukunft]] gesichert\\
 - weder der [[Papst]] noch die [[Kurie]] kamen in dem Text vor, der somit den päpstlichen Approbationsanspruch eisig ausschweigt (Nippel) - weder der [[Papst]] noch die [[Kurie]] kamen in dem Text vor, der somit den päpstlichen Approbationsanspruch eisig ausschweigt (Nippel)
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 +bestimmte:\\
 +  * den Kreis der sieben Churfürsten;
 +  * den Erzbischof von Mainz zum Einlader und Leiter der Chur;
 +  * den Erzbischof von Köln zum Kröner des Königs;
 +  * den König von Böhmen zum vornehmsten der Laienkönige
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goldene_bulle.1388867799.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:36 (Externe Bearbeitung)